Ein Bekannter aus meiner Dropshipping-Community startete 2023 mit einem Shopify-Shop für Sportaccessoires. Sechs Wochen nach dem Launch landete ein Abmahnschreiben in seinem Briefkasten – 1.247 Euro Anwaltskosten, weil das Impressum unvollständig war und die Widerrufsbelehrung aus einem kostenlosen Generator stammte, der längst veraltet war. Der Shop selbst lief gut. Aber ohne rechtlich saubere Basis war das egal.
Das passiert öfter als man denkt. Laut Schätzungen des Händlerbunds werden in Deutschland jährlich mehrere zehntausend Abmahnungen gegen Online-Händler verschickt – ein erheblicher Teil davon wegen formaler Mängel, die sich mit ein bisschen Vorbereitung vermeiden lassen. Dieser Artikel zeigt dir, worauf es ankommt, welche Fehler am häufigsten gemacht werden und wie du deinen Shop rechtlich so aufstellst, dass du ruhig schlafen kannst.
Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt, den viele überspringen
Bevor du auch nur einen Euro im Online-Shop verdienst, brauchst du in Deutschland ein angemeldetes Gewerbe – außer du bist Freiberufler, was auf klassischen Produktverkauf nicht zutrifft. Die Gewerbeanmeldung läuft über das Gewerbeamt deiner Gemeinde und kostet je nach Stadt zwischen 20 und 65 Euro. In Berlin-Mitte zum Beispiel zahlt man aktuell 39 Euro, in München rund 50 Euro.
Was viele nicht wissen: Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch beim Finanzamt erfasst und bekommst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin legst du fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen willst – also keine Umsatzsteuer ausweist, solange dein Jahresumsatz unter 25.000 Euro (seit 2025 angehoben von vorher 22.000 Euro) bleibt. Das klingt attraktiv, hat aber einen Haken: Wenn du an Endverbraucher verkaufst und deine Wettbewerber Brutto-Preise ausweisen, bist du nicht zwingend günstiger. Und sobald du die Grenze überschreitest, musst du rückwirkend Umsatzsteuer abführen.
Für Dropshipper mit Lieferanten aus China oder anderen Nicht-EU-Ländern kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer ins Spiel. Die wird fällig, sobald Waren im Wert über 150 Euro in die EU eingeführt werden. Seit dem EU-OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) lässt sich das zentralisiert abwickeln – aber nur, wenn du dich rechtzeitig registrierst.
Das Impressum: Mehr als Name und Adresse
Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben – § 5 Telemediengesetz (TMG), seit 2024 abgelöst durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), verpflichtet alle kommerziellen Anbieter im Internet zu einer vollständigen Anbieterkennzeichnung. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt.
Was muss rein?
Für einen gewerblichen Online-Shop gelten folgende Mindestangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift (keine Postfach-Adresse)
- E-Mail-Adresse – eine Telefonnummer ist seit einem EuGH-Urteil von 2016 nicht mehr zwingend, aber empfohlen
- Handelsregisternummer, sofern eingetragen (z. B. HRB 123456 beim Amtsgericht München)
- Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, sobald vorhanden
- Bei GmbH oder UG: Geschäftsführer, Stammkapital und zuständiges Registergericht
- Bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung und Kammer
Das Impressum muss von jeder Seite des Shops aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Es reicht nicht, es nur im Footer zu verlinken, wenn der Footer auf manchen Seiten nicht sichtbar ist – etwa auf langen Landingpages ohne Scroll-Ende. Das klingt kleinteilig, ist aber vor Gericht relevant.
Typische Fehler beim Impressum
Ich sehe in meiner Community regelmäßig drei Fehler: Erstens wird als Adresse die Wohnadresse vermieden und stattdessen eine virtuelle Büroadresse angegeben – das ist erlaubt, aber nur wenn dort auch tatsächlich Post entgegengenommen und weitergeleitet wird. Zweitens fehlt die EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform), auf die seit 2016 verlinkt werden muss: https://ec.europa.eu/consumers/odr – der Link muss im Impressum oder in den AGB stehen. Drittens ist das Impressum bei mobiler Ansicht plötzlich nicht mehr auffindbar, weil der Footer responsive weggeklappt wird.
AGB: Kein Copy-Paste aus dem Internet
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber ohne AGB gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen, die in vielen Punkten ungünstiger für dich als Händler sind. Wer AGB hat, kann Haftung begrenzen, Zahlungsfristen festlegen und Rückgabeprozesse strukturieren.
Das Problem: Viele Shopbetreiber kopieren AGB aus anderen Shops oder nutzen kostenlose Vorlagen, die seit Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Das ist gefährlich. AGB müssen mit dem aktuellen Recht übereinstimmen – und das ändert sich. Allein zwischen 2022 und 2026 gab es relevante Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie (Preistransparenz bei Rabatten), die Verbraucherrechterichtlinie und das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das indirekt Pflichtangaben bei bestimmten Produktkategorien beeinflusst.
Was müssen AGB im Online-Shop enthalten?
| Bereich | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vertragsschluss | Wann kommt der Kaufvertrag zustande (z. B. mit Versandbestätigung) | § 145 ff. BGB |
| Preise und Steuern | Alle Preise inkl. MwSt., Versandkosten separat ausweisen | PAngV |
| Lieferung | Lieferzeiten, Liefergebiet, Teillieferungen | § 433 BGB |
| Zahlung | Akzeptierte Zahlungsmethoden, Fälligkeiten | § 271 BGB |
| Widerruf | Verweis auf Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular | § 355 BGB |
| Gewährleistung | Gesetzliche Gewährleistung, keine unzulässige Verkürzung | § 434 ff. BGB |
| Streitbeilegung | Hinweis auf OS-Plattform und eigene Bereitschaft | VSBG, ODR-VO |
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die Preisangaben bei Rabatten. Seit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie im Mai 2022 muss bei einem beworbenen Rabatt der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenzpreis angegeben werden. Wer das ignoriert und mit „50 % Rabatt
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